Wahlumschläge – Einfach online bestellen

Wahlen gehören zu den Grundsätzen unserer Demokratie. Egal ob Europawahl, Bundestagswahl oder unternehmenspolitische Wahlen – um eine Wahl ordnungsgemäß durchzuführen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt und die Wahlrechtsgrundsätze eingehalten werden. Diese sind gesetzlich festgeschrieben. Zu den Bestimmungen zählt auch die Verwendung der richtigen Wahlbriefumschläge.

Was Sie bei der Briefwahl beachten müssen und wie die Wahlbriefumschläge auszusehen haben, erfahren Sie hier. Sie können die geeigneten Wahlumschläge auch ganz einfach online bestellen.

Wir bedrucken Wahlbriefumschläge in jeder Auflagenstärke und gemäß den Bestimmungen der Wahlordnung.

Erfahren Sie mehr über unsere Wahlumschläge

Umschläge für Wahlen – darauf müssen Sie achten!

Nicht selten kommt es bei Briefwählern zu Irritationen, wie die Wahlunterlagen korrekt zu behandeln sind und viele Stimmen werden dadurch ungültig, dass die Umschläge falsch verwendet werden. Das muss nicht sein! Die Bundeswahlordnung (BWO) legt genau fest, wie Wahlbriefumschläge für die Bundestagswahl in Deutschland beschaffen sein müssen. In den Wahlunterlagen enthalten sind (nebst Wahlschein, Stimmzettel und Anleitung) zwei blickdichte Briefhüllen in unterschiedlicher Größe und Farbe:

Wahlumschlag

Roter Wahlumschlag B6, bedruckt

Stimmzettelumschlag

Blauer Wahlumschlag C6, bedruckt

Die richtige Qualität

Der größere Umschlag ist der Rücksendeumschlag, mit dem alle für die Wahl erforderlichen Unterlagen an das zuständige Wahlbüro zurückgesendet werden. Nach den Bestimmungen von BWO¹ und EuWO² ist dieser

  • hellrot (nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0)
  • etwa 120×176 mm groß
  • min. 70g/qm Papiergewicht
  • maschinenlesbar
  • aus Naturpapier (Recyclingpapier) gefertigt

¹§28 Abs.3, §45 Abs.4 BWO | ²§27 Abs.3, §38 Abs.4 EuWO

Der kleinere Umschlag ist der Stimmzettelumschlag. In diesen wird ausschließlich der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Anschließend wird er verschlossen und zusammen mit dem unterzeichneten Wahlschein in dem Wahlbriefumschlag versendet. Nach den Bestimmungen von BWO³ und EuWO⁴ ist der Stimmzettelumschlag

  • blau
  • 114×162 mm groß (DIN C6)

³§28 Abs.3, §45 Abs.3 BWO | ⁴§27 Abs.3, §38 Abs.3 EuWO

Der richtige Aufdruck

Präzise Anweisungen, welche Wahlunterlagen in welchen Umschlag gehören, helfen den Wählern bei einer korrekten und gültigen Stimmabgabe. Diese Anweisungen können direkt auf den Umschlag gedruckt werden. Dabei muss folgendes beachtet werden⁵:

  • Die Aufschrift muss abriebfest sein
  • Sie muss einen deutlichen Kontrast zum Umschlag aufweisen und
  • Es dürfen keine optischen Aufheller oder fluoreszierende Bestandteile im Papier oder der Druckfarbe enthalten sein.
  • Ein Porto ist für die Zustellung innerhalb Deutschlands nicht erforderlich! An die Stelle, an die die Briefmarke geklebt würde, wird stattdessen ein entsprechender Vermerk gedruckt, der den Wähler darüber aufklärt, dass der Wahlbrief kostenlos zugestellt wird.

Wir bedrucken Ihre Wahlbriefumschläge gemäß dieser Vorgaben in bester Qualität. Jetzt Angebot anfordern!

Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

Unser Musterservice

Wahlumschläge können nach unterschiedlichen Wahlarten oder -regionen unterschiedlich gefärbt sein! Nutzen Sie unseren kostenlosen Musterservice und fordern Sie gleich einzelne Exemplare zur Qualitätsprüfung an.