Briefwahl – wie funktioniert die Wahl per Briefpost?
Die Teilnahme an einer Wahl kann sowohl direkt im Wahllokal an einer Wahlurne, als auch vor dem eigentlichen Wahltag per Briefwahl erfolgen. Eingeführt wurde die Briefwahl, um den Grundsatz der Allgemeinheit bei Wahlen zu gewährleisten und auch Personen, die verhindert sind zum Wahllokal zu gehen, eine Stimmabgabe zu ermöglichen. In Deutschland ist die Briefwahl seit der Bundestagswahl von 1957 möglich. Der Anteil der Briefwähler ist seitdem mit jeder weiteren Bundestagswahl gestiegen: Von 5% auf heute mehr als 25%*.
Unterschieden wird zwischen den Varianten der echten Briefwahl, bei der die Stimmen tatsächlich per Post verschickt werden und der vorgezogenen Briefwahl, die eine Stimmabgabe im Wahllokal vor dem eigentlichen Wahltag ermöglicht. Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss nur den Antrag, der der Einladung zu den Wahlen beiliegt, ausfüllen und an den Wahlvorstand zurückschicken. Eine Begründung für die Teilnahme an der Briefwahl ist heute nicht mehr erforderlich.
*Angaben von www.bundeswahlleiter.de
Welche Umschläge werden bei der Briefwahl verwendet?
Eine gültige Stimmabgabe ist bei der Briefwahl nur mit den vorgesehenen Wahlbriefumschlägen möglich. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass keine Rückschlüsse auf die Identität des Wählers und seine Stimmverteilung vollzogen werden können. Außerdem sollen die Wahlbriefumschläge
Manipulationen, wie z. B. einer mehrfachen Stimmabgabe entgegenwirken. Nach den Bestimmungen der Wahlordnung müssen für die Briefwahl zwei Umschläge verwendet werden, die sich sowohl hinsichtlich ihrer Größe als auch ihrer Farbgebung unterscheiden: